Änderung des Mutterschutzgesetzes!
Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) s.u. am 01.01.2018 für jeden Arbeitsplatz verpflichtend. Die Übergangsfrist für den Nachweis dieser Beurteilung ist am 31.12.2018 abgelaufen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob es mögliche Gefährdungen für Schwangere oder stillende Mütter gibt. Ziel ist es, sich bereits vor Eintreten der Schwangerschaft einer Angestellten sich über die Risiken und den Umgang damit im Klaren zu sein. Ein wichtiges Thema dabei sind Beschäftigungsverbote und Risikobehaftete Tätigkeiten. Eine feste Vorgabe für die schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht.