Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat nach seiner Kündigung das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Dieses muss er aber ausdrücklich verlangen! Es ist also zum Vorteil bei der schriftlichen Kündigung, den Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis einzubauen.
Anders sieht es beim Beenden eines Berufsausbildungsverhältnisses aus. Hier ist der der Arbeitgeber verpflichtet, ohne Aufforderung, ein Zeugnis auszustellen.
Beim Zwischenzeugnis sieht es wieder anders aus: Hier hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch. Dennoch kann der Arbeitnehmer durch einen driftigen Grund, z.B. durch betriebliche Veränderungen, seinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen.
Kleiner Tipp: Jeder Arbeitnehmer sollte nach der Kündigung etwas Geduld aufbringen. Das Arbeitszeugnis kann und darf bis 4 Wochen nach beenden des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer übergeben werden.