Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat nach seiner Kündigung das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Jedoch besteht die Notwendigkeit, dieses aktiv vom Arbeitgeber zu verlangen. Daher bietet es sich an, den Wunsch nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis direkt mit der schriftlichen Kündigung zu verbinden.
Bei der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses besteht hingegen die Plficht für den Arbeitgeber, ohne Aufforderung ein Zeugnis auszustellen.
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Zeitraum von bis zu vier Wochen, um das Arbeitszeugnis dem ehemaligen Arbeitgeber zu übergeben.
Übrigens: Beim Zwischenzeugnis sieht es wieder anders aus: Hier hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch. Dennoch kann der Arbeitnehmer durch einen triftigen Grund z.B. durch betriebliche Veränderungen einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen