Über Daniela Schwarz

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Daniela Schwarz, 3 Blog Beiträge geschrieben.

Heilberufsausweise für Pflegekräfte

Heilberufsausweise für Pflegekräfte

Über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Hierdurch erhalten sie den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und können so die TI-Gesundheitsanwendungen nutzen.

 

Um dies zu ermöglichen, arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler mittels des Ausgabeverfahrens bestätigen können.

 

Welchen Vorteil bietet der Heilberufsausweis?

 

Der elektronische Heilberufsausweis verschlüsselt und entschlüsselt sicher alle medizinischen Daten. Somit wird ein hoher Grad an Datenschutz gewährleistet, während der Zugriff auf medizinische Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten abgespeichert sind. ermöglicht wird.

 

Der eHBA ist für Ärzte und Psychotherapeuten bereits unumgänglich. Er dient nicht nur als „Ausweis“ für Ärzte und Ärztinnen, sondern ist unter anderem beispielsweise beim Auslesen und Signieren von Notfalldaten erforderlich.

Heilberufsausweise für Pflegekräfte2023-05-16T16:06:04+02:00

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten

Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR) soll künftig europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten werden.

Es ist geplant, dadurch den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen und Organisationen im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Auf der Grundlage des derzeit freiwilligen eHealth Network werden die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten vernetzt. Durch diese Zusammenarbeit sollen Richtlinien für Themen wie die elektronische Patientenakte und die Gesundheitsdatennutzung in Forschung und Versorgung ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Ein geplantes Digitalgesetz soll zudem die Verbindlichkeit von Leitfäden, Standards und Profilen erhöhen und Versicherten damit ein Recht auf Interoperabilität gewähren.

Im Zusammenspiel mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll die Datenfreigabe weiterentwickelt werden, um den Datenaustausch sicher und unkompliziert zu gestalten.

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten2023-04-27T15:22:59+02:00

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

Der Deutsche Bundestag plant die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Unmittelbares Ziel ist es, bis Ende 2024 die Gesundheitsdaten aller Patienten in einer E-Akte zu bündeln.

Bei der E- Akte geht es um einen persönlichen Datenspeicher für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Diese gespeicherten Daten sollen die Versorgung verbessern, indem ein behandelnder Arzt unmittelbaren Zugriff auf alle relevanten Daten erhält.

Zudem ist geplant, Patienten die Möglichkeit zu schaffen, nach Erfüllung der notwendigen Identifikationsregeln diese Akte selbst digital abrufen zu können, um Einblick in den jeweiligen Krankenverlauf zu nehmen.

Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung wird der Datenschutz und die Datensicherheit eine zentrale Rolle einnehmen, um sensible Patientendaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren.

Neben der E-Akte soll zukünftig auch die Ausstellung von E-Rezepten flächendeckend möglich sein. Statt dem bisher gewohnten ausgestellten Rezept, sollen Patienten einen Code auf Ihrem Smartphone bekommen, um Medikamente in der Apotheke abzuholen. Auch bei den elektronischen Rezepten gab es Startschwierigkeiten.

Gut zu wissen

Wer seine Daten nicht in eine E-Akte überführen möchte, kann dies ablehnen. Hierfür ist ein entsprechender Widerspruch notwendig.

Auch wird es künftig weiter möglich sein, anstatt eines E-Rezepts ein klassisches Rezept auf Papier zu erhalten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen2023-04-11T09:37:39+02:00