Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Auswirkungen der neuen Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Seit Anfang 2017 gilt die neue MPBetreibV. Auswirkungen sind:

  • Nach § der MPBetreibV müssen Praxen mit mehr als 20 Angestellten einen Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten benennen.
  • Diese Aufgabe kann von einer MFA oder einem Arzt der Praxis übernommen werden.
  • Der Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte sollte auf der Homepage der Praxis im Impressum mit E-Mail-Anschrift aufgenommen werden.
  • Besondere Aufgaben des Beauftragten sind die Einhaltung und Umsetzung der bereits geltenden Vorschriften wie:
    • Unterweisung der Angestellten,
    • Führen bzw. Aktualisieren der Geräteunterlagen,
    • Koordination der Geräteprüfungen,
    • Beachten von Meldepflichten.

Dies sind keine neuen Aufgaben.
Unsere Empfehlung: Einer der Praxisinhaber sollte die Aufgabe des Beauftragten übernehmen und die Umsetzung an Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegieren.

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