Auswirkungen der neuen Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Seit Anfang 2017 gilt die neue MPBetreibV. Auswirkungen sind:
- Nach § der MPBetreibV müssen Praxen mit mehr als 20 Angestellten einen Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten benennen.
- Diese Aufgabe kann von einer MFA oder einem Arzt der Praxis übernommen werden.
- Der Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte sollte auf der Homepage der Praxis im Impressum mit E-Mail-Anschrift aufgenommen werden.
- Besondere Aufgaben des Beauftragten sind die Einhaltung und Umsetzung der bereits geltenden Vorschriften wie:
- Unterweisung der Angestellten,
- Führen bzw. Aktualisieren der Geräteunterlagen,
- Koordination der Geräteprüfungen,
- Beachten von Meldepflichten.
Dies sind keine neuen Aufgaben.
Unsere Empfehlung: Einer der Praxisinhaber sollte die Aufgabe des Beauftragten übernehmen und die Umsetzung an Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegieren.