Behördengänge in Arztpraxen

Behördengänge in Arztpraxen

Arztpraxen müssen neben den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen beachten. Hierzu zählen u.a. das Infektionsschutzgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Arbeitsschutzgesetz, die Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes und das Datenschutzgesetz.

Um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu überprüfen, kommt es verstärkt zu angekündigten Praxisbegehungen durch die zuständigen Behörden und Ämter.

Neben dem Gesundheitsamt, der Gewerbeaufsicht führen auch das Amt für Arbeitssicherheit, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Begehungen durch.

Der Besuch findet in der Regel während des laufenden Praxisbetriebs statt. Um sich Zeit und Stress zu ersparen, ist es sinnvoll alle Dokumente bereitzuhalten sowie die Hygiene- und Qualitätsbeauftragte für den Rundgang abzustellen.

Je nach Behörde und Bundesland können verschiedene Dokumente und Arbeitsabläufe abgefragt werden. Dazu zählen u.a.:

  • Einsicht in die Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne
  • Abläufe zur Flachendesinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Abfallentsorgung
  • Durchführung von betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Kontrollen (Achtung: auch nicht-medizinische Geräte wie Staubsauger oder Kaffeemaschine müssen regelmäßig sicherheitstechnisch kontrolliert werden!)
  • Verbandkasten inklusive Verbandbuch
  • Brandschutz

Der Clewing-Tipp:

Aktualisieren und Überprüfen Sie Ihr QM-System regelmäßig. Denn nur mit einem „lebendigen“, aktuellen und zertifizierten QM-System erfüllen Sie die aktuellen rechtlichen Vorgaben und können der Begehung deutlich entspannter entgegenblicken.

Gerne unterstützen wir Sie auch in der Vorbereitung der Begehung!

Behördengänge in Arztpraxen2024-02-23T12:59:18+01:00

Vorgabedokument vs. Nachweisdokument – Was ist das eigentlich?

Vorgabedokument vs. Nachweisdokument – Was ist das eigentlich?

 

Im Qualitätsmanagement hat die Dokumentation eine wichtige Funktion und ist unabdingbar. Hier gilt der Leitsatz: Was nicht dokumentiert ist, ist nicht geschehen.

Doch was genau muss dokumentiert und welche Dokumente sollten aufbewahrt werden?

Grundsätzlich dient die Dokumentation der Steuerung und Nachweisführung über die erbrachten Leistungen in einer Einrichtung. Dazu gibt es nachfolgende zwei Dokumentenarten, die diese Funktion unterstützen sollen:

Vorgabedokumente legen die Anforderungen an ein Produkt, eine Dienstleistung, einen Prozess oder ein System fest. Sie vermitteln Informationen, die als Anweisung zum Handeln dienen. Dies können zum Beispiel Prozessbeschreibungen oder Anweisungen sein.

Des Weiteren müssen u.a. das Leitbild der Organisation, Qualitätsziele und Betriebsvereinbarungen in dokumentierter Information vorliegen.

Im Normbezug heißt diese Anforderung „Aufrechterhaltung“ eines Vorgabedokuments.

Mit Nachweisdokumenten hat die Einrichtung die Möglichkeit, ihre Qualität umfassend darzustellen. Sie dienen der ordnungsgemäßen nachweisbaren Durchführung der Tätigkeit und Prozesse.

Besonders gegenüber Kosten- und Leistungsträgern, Patienten, Zertifizierungsstellen und Prüfinstanzen sind Nachweisdokumente im Qualitätsmanagementsystem besonders wichtig. Dies können zum Beispiel ausgefüllte Checklisten, Statistiken, Protokolle, Teilnehmerlisten und Berichte sein.

Sie dienen als Nachweis, dass Tätigkeiten entsprechend den Vorgaben umgesetzt wurden.

In der Norm wird dies als Anforderung zur „Aufbewahrung“ von Nachweisdokumenten beschrieben.

Noch Fragen offen?  Wir stehen gerne beratend an Ihrer Seite und unterstützen Sie in der Umsetzung und Steuerung Ihres Qualitätsmanagements.

Vorgabedokument vs. Nachweisdokument – Was ist das eigentlich?2024-01-30T08:26:34+01:00

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung des Gesundheitswesens dauerhaft möglich

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung des Gesundheitswesens dauerhaft möglich

 

Im Zuge der steigenden Anzahl an Arztbesuchen bei gleichzeitig abnehmender Kapazität der niedergelassenen Ärzte bestehen besondere Herausforderungen bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung.

Zur Entlastung der Praxen ermöglicht der G-BA-Beschluss vom 07. Dezember 2023 die dauerhafte Möglichkeit, Patienten über die telefonische Anamnese die Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Arbeitstage zu bescheinigen. Sollte eine weitere Krankschreibung für dieselbe Krankheit nötig sein, besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass sich der Patient persönlich dem Arzt vorstellt.

Die telefonische Krankschreibung kann dabei nur unter nachfolgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Die Patienten müssen dem/der Vertragsarzt/-ärztin bekannt sein und sich am Telefon zum Beispiel durch die Abfrage der Patientendaten und dem Abgleich der Daten der Versichertenkarte ausweisen können
  • Eine telefonische Krankschreibung gilt nur bei Krankheiten mit leichter Symptomatik; akute Beschwerden sollen weiterhin dem Arzt persönlich vorgestellt werden

 

Die Einschätzung hierzu obliegt dem Arzt. Sollte eine Arbeitsunfähigkeit am Telefon aus medizinischer Sicht nicht vertretbar sein, muss der Arzt seinem Patienten zu einer persönlichen Untersuchung bitten.

Entsprechend besteht kein genereller Anspruch auf die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese.

Telefonische Krankschreibung zur Entlastung des Gesundheitswesens dauerhaft möglich2023-12-18T07:56:55+01:00

Stichprobenerhebung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015

Stichprobenerhebung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015

 

Sowohl die Norm als auch die G-BA-Richtlinie beschreiben das Qualitätsmanagement als einen fortlaufenden Prozess, welcher nur umgesetzt werden kann, wenn das Qualitätsmanagement auf Aktualität und Wirksamkeit in regelmäßigen Abständen überprüft wird.

Damit die eigene Zielerreichung beurteilt werden kann, sollen Strukturen, Prozesse und Ereignisse der Organisation und Versorgung gemessen und bewertet werden. Aus deren Ergebnissen lassen sich gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung ableiten.

Denn regelmäßige Erhebungen des IST-Zustandes und Selbstbewertungen dienen der Festlegung, Überprüfung und Konkretisierung neuer Ziele und Inhalte des QM-Systems.

Nicht nur Sie als Praxis überprüfen Ihr einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen führen nun vermehrt Stichprobenprüfungen zum Umsetzungsstand des QMs durch. Dabei fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen entweder jährlich oder zweijährlich vertragsärztliche Einrichtungen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf, die zufällig ausgewählt wurden.

Die Stichprobenziehung erfolgt auf Grundlage der Betriebsstätten-Nummer.  Die Ergebnisse werden der KBV gemeldet, welche dann zusammen mit dem G-BA in einem Bericht verfasst werden.

Damit Sie jederzeit für eine Stichprobenprüfung vorbereitet sind, bieten wir Ihnen zu stets fairen Konditionen persönlich zur Seite bei der Ausfüllung der Fragebögen, unterstützen Sie auch während einer etwaigen Begehung und bereiten Sie mit unseren eigenen Checklisten auf die Prüfung vor.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Stichprobenerhebung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:20152023-11-21T14:22:41+01:00

Eine hochwertige Patientenversorgung durch Cybersicherheit gewährleisten? Doch wie?

Eine hochwertige Patientenversorgung durch Cybersicherheit gewährleisten? Doch wie?

 

Nach wie vor gehören Gesundheitseinrichtungen zu den Top drei der am stärksten betroffenen Branchen. Die Zahl der Cyberangriffe steigt weiter. Betroffen sind nicht nur die IT-Systeme, sondern immer häufiger auch die medizinischen Geräte selbst.

Die Angreifer haben es dabei auf sensible Gesundheitsdaten und Patienteninformationen abgesehen. Klassischerweise erfolgt nach geglückten Datenklau eine „Lösegeldforderung“.

Für betroffene Gesundheitseinrichtungen bedeutet das neben dem finanziellen Schaden insbesondere ein Vertrauensverlust aus Patientensicht.

Auch besteht die Gefahr, dass durch Manipulation von Gesundheitsdaten infolge des Cyberangriffs Fehlbehandlungen erfolgen und sich dies negativ auf die körperliche Gesundheit von Patienten auswirkt.

Zudem ist zu beachten, dass persönliche Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, auch soziale und emotionale Schwierigkeiten zur Folge haben können.

Doch warum haben es Cyber-Kriminelle auf das Gesundheitswesen abgesehen? 

Gerade Gesundheitseinrichtungen speichern eine Unmenge an lebenswichtigen und sensiblen medizinische Daten von Patienten. Gleichzeitig wird bis heute der Schutz dieser persönlichen Daten unzureichend gewährleistet.

Oft setzen die Gesundheitseinrichtungen noch auf eine Mischung aus alten und neuen Technologien und scheuen die hohen Investitionskosten für eine standesgemäße Cyberabwehr. Auch fehlt es an Fachkräften, zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Wie können Cyberangriffe verhindert werden?

Zunächst ist es wichtig, ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen. Anschließend sind klare Regeln im Umgang mit sensiblen Daten festzulegen. Die Einschränkung der Zugriffsrechte auf sensible Datensätze sollte erfolgen. Hierfür ist es hilfreich, externe Schulungen und Trainings zur Cybersicherheit durchführen zu lassen.

Eine hochwertige Patientenversorgung durch Cybersicherheit gewährleisten? Doch wie?2023-10-04T11:24:32+02:00

Auffrischungsschulungen Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015

Auffrischungsschulungen Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015

 

Ein QM-System muss von der Praxis gelebt und gepflegt werden. Da dies durch Neuregelungen und beständiger Weiterentwicklung nicht immer ganz einfach ist, bieten wir Schulungen an, um Sie bei der Weiterentwicklung Ihres QM-System zu unterstützen.

In dieser Schulung gehen wir auf die DIN ISO 9001:2015 genauer ein und arbeiten den Normgedanken mit Ihnen zusammen heraus. QM-Beispiele aus unserem Berateralltag erfrischen die Schulung und stellen einen spannenden Praxisbezug her.

Außerdem werden die Themen Hygiene, Arbeitsschutz und Datenschutz im Kontext der Norm als weitere wichtige Themen mit behandelt.

Wir bieten Ihnen diese Schulungen in Form eines Online-Trainings für Sie individuell, in der Gruppe oder in Kombination mit einer Vor-Ort-Beratung an.

Melden Sie sich gerne bei uns, um weitergehende Informationen zu erhalten und Ihren Termin zu sichern.

Auffrischungsschulungen Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:20152023-08-16T13:06:56+02:00

Patientenzufriedenheit

Patientenzufriedenheit messen mit Clewing & Partner

 

Patientenbefragungen sind ein wichtiges Instrument im Qualitätsmanagement, stellen sie doch eine gute Möglichkeit dar, Rückmeldung über sämtliche Bereiche der Leistungserbringung durch die Praxis zu erfahren.

Sie bietet damit die Chance, seine Patienten und ihre Bedürfnisse besser kennenzulernen. Selbstverständlich freut man sich am meisten über Lob und gute Bewertungen. Jedoch wird dieser Prozess auch Kritik sichtbar machen. Diesen als Herausforderung zur Verbesserung des Patientenerlebnisses zu interpretieren, ist die Grundlage einer gut geführten Praxis und eines gelebten Qualitätsmanagementsystems. Konstruktive Kritik ist damit Motivation für das gesamte Praxis-Team.

Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Praxis positiv wahrgenommen wird, die Patienten seltener den behandelnden Arzt wechseln und die Empfehlungen zur Behandlung in dieser Einrichtung steigen.

Bei der Konzeption und Umsetzung von Patientenumfragen unterstützt Sie Clewing & Partner seit neuestem mit einem eigenen Tool, welches für Sie die optimale und zeitsparendste Option darstellen. Unser Umfragetool wurde direkt für den Einsatz in der Praxis entwickelt, sodass jederzeit individuell auf Kundenwünsche eingegangen werden kann. Über einen QR-Code gelangt der Patient automatisch auf die Umfrageseite. Die Fragen passen wir an Ihre Praxis und Ihre Wünsche gerne an.

Nach Abschluss der Befragung übernehmen wir die Auswertung und bereiten Ihnen die Daten auf, sodass Sie direkt ideal Ihre Verbesserungsansätze ablesen und in die Praxis umsetzen können.

Gerne beraten wir Sie jederzeit persönlich zu diesem Thema – kontaktieren Sie uns gerne!

Patientenzufriedenheit2023-06-08T09:28:21+02:00

Heilberufsausweise für Pflegekräfte

Heilberufsausweise für Pflegekräfte

Über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Hierdurch erhalten sie den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und können so die TI-Gesundheitsanwendungen nutzen.

 

Um dies zu ermöglichen, arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler mittels des Ausgabeverfahrens bestätigen können.

 

Welchen Vorteil bietet der Heilberufsausweis?

 

Der elektronische Heilberufsausweis verschlüsselt und entschlüsselt sicher alle medizinischen Daten. Somit wird ein hoher Grad an Datenschutz gewährleistet, während der Zugriff auf medizinische Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten abgespeichert sind. ermöglicht wird.

 

Der eHBA ist für Ärzte und Psychotherapeuten bereits unumgänglich. Er dient nicht nur als „Ausweis“ für Ärzte und Ärztinnen, sondern ist unter anderem beispielsweise beim Auslesen und Signieren von Notfalldaten erforderlich.

Heilberufsausweise für Pflegekräfte2023-05-16T16:06:04+02:00

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten

Fast Healthcare Interoperability Resources (FHIR) soll künftig europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten werden.

Es ist geplant, dadurch den Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen und Organisationen im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Auf der Grundlage des derzeit freiwilligen eHealth Network werden die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten vernetzt. Durch diese Zusammenarbeit sollen Richtlinien für Themen wie die elektronische Patientenakte und die Gesundheitsdatennutzung in Forschung und Versorgung ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Ein geplantes Digitalgesetz soll zudem die Verbindlichkeit von Leitfäden, Standards und Profilen erhöhen und Versicherten damit ein Recht auf Interoperabilität gewähren.

Im Zusammenspiel mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll die Datenfreigabe weiterentwickelt werden, um den Datenaustausch sicher und unkompliziert zu gestalten.

Europaweiter Interoperabilitätsstandard für Gesundheitsdaten2023-04-27T15:22:59+02:00

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

Der Deutsche Bundestag plant die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Unmittelbares Ziel ist es, bis Ende 2024 die Gesundheitsdaten aller Patienten in einer E-Akte zu bündeln.

Bei der E- Akte geht es um einen persönlichen Datenspeicher für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Diese gespeicherten Daten sollen die Versorgung verbessern, indem ein behandelnder Arzt unmittelbaren Zugriff auf alle relevanten Daten erhält.

Zudem ist geplant, Patienten die Möglichkeit zu schaffen, nach Erfüllung der notwendigen Identifikationsregeln diese Akte selbst digital abrufen zu können, um Einblick in den jeweiligen Krankenverlauf zu nehmen.

Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung wird der Datenschutz und die Datensicherheit eine zentrale Rolle einnehmen, um sensible Patientendaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren.

Neben der E-Akte soll zukünftig auch die Ausstellung von E-Rezepten flächendeckend möglich sein. Statt dem bisher gewohnten ausgestellten Rezept, sollen Patienten einen Code auf Ihrem Smartphone bekommen, um Medikamente in der Apotheke abzuholen. Auch bei den elektronischen Rezepten gab es Startschwierigkeiten.

Gut zu wissen

Wer seine Daten nicht in eine E-Akte überführen möchte, kann dies ablehnen. Hierfür ist ein entsprechender Widerspruch notwendig.

Auch wird es künftig weiter möglich sein, anstatt eines E-Rezepts ein klassisches Rezept auf Papier zu erhalten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen2023-04-11T09:37:39+02:00