Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

Der Deutsche Bundestag plant die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Unmittelbares Ziel ist es, bis Ende 2024 die Gesundheitsdaten aller Patienten in einer E-Akte zu bündeln.

Bei der E- Akte geht es um einen persönlichen Datenspeicher für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Diese gespeicherten Daten sollen die Versorgung verbessern, indem ein behandelnder Arzt unmittelbaren Zugriff auf alle relevanten Daten erhält.

Zudem ist geplant, Patienten die Möglichkeit zu schaffen, nach Erfüllung der notwendigen Identifikationsregeln diese Akte selbst digital abrufen zu können, um Einblick in den jeweiligen Krankenverlauf zu nehmen.

Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung wird der Datenschutz und die Datensicherheit eine zentrale Rolle einnehmen, um sensible Patientendaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu bewahren.

Neben der E-Akte soll zukünftig auch die Ausstellung von E-Rezepten flächendeckend möglich sein. Statt dem bisher gewohnten ausgestellten Rezept, sollen Patienten einen Code auf Ihrem Smartphone bekommen, um Medikamente in der Apotheke abzuholen. Auch bei den elektronischen Rezepten gab es Startschwierigkeiten.

Gut zu wissen

Wer seine Daten nicht in eine E-Akte überführen möchte, kann dies ablehnen. Hierfür ist ein entsprechender Widerspruch notwendig.

Auch wird es künftig weiter möglich sein, anstatt eines E-Rezepts ein klassisches Rezept auf Papier zu erhalten.

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

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