Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Gesundheitsdatenschutzgesetz

Jedem ist Datenschutz ein Begriff, aber was hat es mit dem Gesundheitsdatenschutz auf sich?

Der Gesundheitsdatenschutz ist nicht gesetzlich verankert – zumindest noch nicht.

Dennoch soll dieses Thema deutlich machen, dass personenbezogene Daten mit Gesundheitsbezug zu schützen sind.

Alle Personen, die eben solche Daten erheben oder verarbeiten, müssen sensibilisiert werden. Ärzte, Arzthelfer oder selbst Praktikanten müssen sich der Verantwortung bewusst sein, gerade auch um Datenschutzbestimmungen nicht zu verletzen.

Gut zu wissen:

Tagtäglich werden wir mit dem Thema konfrontiert – ohne es zu bemerken!

Verkauf von Gesundheitsartikeln:
Auch beim Verkauf von beispielsweise Blutdruckmessgeräten, werden Kundendaten mit Gesundheitsbezug erfasst.

Fitness-Apps bzw. Fitness – Tracker steigen immer mehr in der Beliebtheitsskala. Auch wenn man es im ersten Moment gar nicht auf dem Schirm hat, gelten hier Datenschutzbestimmungen. Denn hier werden Kundendaten mit gesundheitlichem Aspekt verarbeitet (Körpergröße, Gewicht, etc.).

Und zu guter Letzt war natürlich in der Pandemie der Gesundheitsdatenschutz präsent. Durch Zutrittskontrollen in Restaurants oder Schnelltests in Testzentren.

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns direkt bei ihnen!





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