Heilberufsausweise für Pflegekräfte
Über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.
Hierdurch erhalten sie den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und können so die TI-Gesundheitsanwendungen nutzen.
Um dies zu ermöglichen, arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler mittels des Ausgabeverfahrens bestätigen können.
Welchen Vorteil bietet der Heilberufsausweis?
Der elektronische Heilberufsausweis verschlüsselt und entschlüsselt sicher alle medizinischen Daten. Somit wird ein hoher Grad an Datenschutz gewährleistet, während der Zugriff auf medizinische Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten abgespeichert sind. ermöglicht wird.
Der eHBA ist für Ärzte und Psychotherapeuten bereits unumgänglich. Er dient nicht nur als „Ausweis“ für Ärzte und Ärztinnen, sondern ist unter anderem beispielsweise beim Auslesen und Signieren von Notfalldaten erforderlich.