Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Die Pflicht zum Auslegen bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten.

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (bsp. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszulegen sind vom Arbeitgeber jedoch nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen.

z.B.: die Strahlenschutzverordnung muss nur dann ausgelegt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrichtung betreibt.

Auslegepflichtige Gesetze müssen an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können. Dabei muss ein freier Zugang gewährleistet sein.

Was ist der Grund, dass manche Gesetze einer Auslegepflicht unterliegen?

Diese Regelung wurde getroffen, weil es dem Gesetzgeber bewusst ist, dass sehr viele Gesetze und Verordnungen für den Arbeitnehmer im Arbeitsalltag eine sehr wichtige Bedeutung haben (z. B. Schutzfunktionen), der einzelne Arbeitnehmer aber tatsächlich seine Rechte gar nicht kennt. Nicht jeder hat ein Gesetzbuch zu Hause.

Mit einer Pflicht zum öffentlichen auslegen bekommt aber jeder Arbeitnehmer die Chance, sich über die ihn besonders betreffenden Gesetze und Schutzvorschriften zu informieren. So ist garantiert, dass auch mehr Arbeitnehmer ihre Rechte gegenüber dem stärkeren Arbeitgeber wahrnehmen können.

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