Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Personenbezogene Daten im Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015

 

Tagtäglich werden Sie in Ihrer Gesundheitseinrichtung mit dem Thema Datenschutz konfrontiert.

Beginnend bei der Anmeldung über dokumentierte Verantwortlichkeiten bis hin zur patientenbezogenen Datenabspeicherung.

Unter Beachtung der DSGVO sowie internen Datenschutzbestimmungen werden Praxisprozesse dahingehend gestaltet, sensible Daten jederzeit zugriffssicher zu schützen.

Doch inwieweit überprüfen Sie Ihr Qualitätsmanagement auf Datenschutzkonformität?

Im Sinne des risikobasierten Denkens unterstützen Sie folgende Checkpunkte bei der Bewusstseinsstärkung sowie Realisierung datenschutzrechtlicher Prinzipien.

Datenlegitimität: Die Grundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bilden die Gesetzmäßigkeiten zum Datenschutz sowie Einwilligungsvereinbarungen. Eine entsprechende Erklärung sollte in Ihrem Qualitätsmanagement integriert sein.

Datenpräzision: Bezugnehmend auf die Qualitätsmanagementprozesse sollte auf die Erhebung sowie Verarbeitung ausschließlich benötigter personenbezogener Daten geachtet werden.

Datenintimität: Anhand von Verantwortlichkeitsstrukturen sowie Zugriffsberechtigungen sollte sichergestellt werden, das für Qualitätsmanagementverfahren benötigte personenbezogene Daten durch klare Befugnisregelungen geschützt werden.

Dokumentation: Der Zweck der Datenerhebung sowie -verarbeitung personenbezogener Daten sollte als dokumentierte Informationen im Qualitätsmanagement im Sinne der Nachverfolgbarkeit abgebildet sein.

Datenintegrität: Im Zuge der Sensibilität sowie Vertraulichkeit der Daten sind entsprechende Personen darüber in Kenntnis zu setzen, welche persönlichen Daten im Rahmen des Qualitätsmanagements erhoben bzw. verarbeitet werden.

Datensicherheit: Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind technische sowie organisatorische Instrumente einzusetzen, sodass zu jeder Zeit die Absicherung sensibler Daten garantiert werden kann.

Datenübertragung: Zur Übermittlung personenbezogener Daten bedarf es einheitliche sowie konforme Strukturen unter Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen, die im Qualitätsmanagement zu dokumentieren sind.

Unter Beachtung dieser Aspekte können Sie in Ihrer Praxis eine Datenschutzleitlinie formulieren und somit eine Rechtskonformität herstellen. Zur Implementierung konformer Datenschutzbestimmungen unter Einbeziehung der individuellen Eigenschaften Ihrer Praxis beraten wir Sie als Clewing & Partner, an IQVIA Business, jederzeit gern.

Zur Unterstützung im täglichen Datenschutzprozess empfehlen wir Ihnen, einen geschulten Datenschutzbeauftragten in Ihrer Praxis zu ernennen, der für die Aufrechterhaltung datenschutzrechtlicher Aspekte verantwortlich ist und somit den Ablauf des Praxisbetriebes erleichtert.

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns direkt bei ihnen!





×








    Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und akzeptieren Sie die Datenschutzbedingungen!

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!


    ihr Partner für Qualitätsmanagement.