Jede gut geführte Praxis ist zertifizierungsfähig!
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017
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Was sich damit ändert:

  • Bis zum 31. Dezember 2018 ausgestellte Fachkundebescheinigungen gelten fort, bestandene Kurse gelten fort.
  • Die jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiterinnen im Umgang mit Röntgen und Lasereinrichtungen sind auch weiter jährlich durchzuführen.
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind ständig zur Einsicht verfügbar zu halten – elektronisch genügt. Dazu wurde die Liste der auslegepflichtigen Gesetze aktualisiert. Nehmen Sie diese bitte zu Ihren Unterlagen.
  • Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des ehem. Röntgenbeauftragten, ab 2019 Strahlenschutzbeauftragten, sind gleich geblieben. Seine Rechte wurden gestärkt.
  • Jede Praxis die ein Röntgengerät betreibt, benötigt eine Sicherheitsanweisung. Sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, sollte sie kurzfristig erarbeitet werden. Eine umfassende Vorlage finden Sie beim Fachverband für Strahlenschutz.