Was sich damit ändert:
- Bis zum 31. Dezember 2018 ausgestellte Fachkundebescheinigungen gelten fort, bestandene Kurse gelten fort.
- Die jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiterinnen im Umgang mit Röntgen und Lasereinrichtungen sind auch weiter jährlich durchzuführen.
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind ständig zur Einsicht verfügbar zu halten – elektronisch genügt. Dazu wurde die Liste der auslegepflichtigen Gesetze aktualisiert. Nehmen Sie diese bitte zu Ihren Unterlagen.
- Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des ehem. Röntgenbeauftragten, ab 2019 Strahlenschutzbeauftragten, sind gleich geblieben. Seine Rechte wurden gestärkt.
- Jede Praxis die ein Röntgengerät betreibt, benötigt eine Sicherheitsanweisung. Sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, sollte sie kurzfristig erarbeitet werden. Eine umfassende Vorlage finden Sie beim Fachverband für Strahlenschutz.