Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Was sich damit ändert:

  • Bis zum 31. Dezember 2018 ausgestellte Fachkundebescheinigungen gelten fort, bestandene Kurse gelten fort.
  • Die jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiterinnen im Umgang mit Röntgen und Lasereinrichtungen sind auch weiter jährlich durchzuführen.
  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind ständig zur Einsicht verfügbar zu halten – elektronisch genügt. Dazu wurde die Liste der auslegepflichtigen Gesetze aktualisiert. Nehmen Sie diese bitte zu Ihren Unterlagen.
  • Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des ehem. Röntgenbeauftragten, ab 2019 Strahlenschutzbeauftragten, sind gleich geblieben. Seine Rechte wurden gestärkt.
  • Jede Praxis die ein Röntgengerät betreibt, benötigt eine Sicherheitsanweisung. Sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, sollte sie kurzfristig erarbeitet werden. Eine umfassende Vorlage finden Sie beim Fachverband für Strahlenschutz.

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns direkt bei ihnen!





×

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!