Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:

  • Welche Kollegen sind Ersthelfer?
  • Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
  • Wem muss ich einen Unfall melden?
  • Wo befindet sich der Notfallkoffer?
  • Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
  • Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste-Hilfe?

Außerdem, falls vorhanden, die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern und die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen.

 

Inhalt des Notfallkoffers

Die Inhalte des Notfallkoffers sind dem Leistungsspektrum, den Fähigkeiten des Arztes und dem Patientenklientel der Praxis anzupassen. Es existiert keine generelle Vorschrift über die Mindestinhalte der Notfallausstattung, abgesehen von der Vorschrift der Bereitstellung eines Verbandskastens für Mitarbeiter.

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns direkt bei ihnen!





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