Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Behördengänge in Arztpraxen

Arztpraxen müssen neben den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen beachten. Hierzu zählen u.a. das Infektionsschutzgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Arbeitsschutzgesetz, die Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes und das Datenschutzgesetz.

Um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu überprüfen, kommt es verstärkt zu angekündigten Praxisbegehungen durch die zuständigen Behörden und Ämter.

Neben dem Gesundheitsamt, der Gewerbeaufsicht führen auch das Amt für Arbeitssicherheit, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Begehungen durch.

Der Besuch findet in der Regel während des laufenden Praxisbetriebs statt. Um sich Zeit und Stress zu ersparen, ist es sinnvoll alle Dokumente bereitzuhalten sowie die Hygiene- und Qualitätsbeauftragte für den Rundgang abzustellen.

Je nach Behörde und Bundesland können verschiedene Dokumente und Arbeitsabläufe abgefragt werden. Dazu zählen u.a.:

  • Einsicht in die Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionspläne
  • Abläufe zur Flachendesinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Abfallentsorgung
  • Durchführung von betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Kontrollen (Achtung: auch nicht-medizinische Geräte wie Staubsauger oder Kaffeemaschine müssen regelmäßig sicherheitstechnisch kontrolliert werden!)
  • Verbandkasten inklusive Verbandbuch
  • Brandschutz

Der Clewing-Tipp:

Aktualisieren und Überprüfen Sie Ihr QM-System regelmäßig. Denn nur mit einem „lebendigen“, aktuellen und zertifizierten QM-System erfüllen Sie die aktuellen rechtlichen Vorgaben und können der Begehung deutlich entspannter entgegenblicken.

Gerne unterstützen wir Sie auch in der Vorbereitung der Begehung!

Haben sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht und wir melden uns direkt bei ihnen!





×

    Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!