Zum Umfang von Mitarbeitergeschenken
Weihnachten steht vor der Tür!
Wie in jedem Jahr ist die Adventszeit weniger besinnlich als gedacht und die Frage, was schenke ich der Familie, dem Kind oder dem Ehepartner, beschäftigt einen den ganzen Monat.
Wenn man als Arbeitgeber auch seinen Mitarbeitern eine kleine Freude bereiten möchte, gesellt sich noch eine Geschenkesuche dazu.
Rechtlich sind Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter selbstverständlich nicht verpflichtend. Ein Gefühl der Freude und Wertschätzung vermitteln sie trotzdem.
Wenn Sie also Ihren Angestellten etwas schenken möchten, beachten Sie jedoch folgendes:
Der Arbeitgeber darf je Mitarbeiter Sachgegenstände oder Gutscheine nur bis zu einem Wert von 50 EUR je Monat steuer- und sozialabgabenfrei verschenken.
Für eine großartige Aufmerksamkeit reicht das definitiv!
Frohe Weihnachten wünscht Ihr Team von Clewing & Partner