Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen – Beratung – Entwicklung – ZERTifizierung
nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 15224:2017

Neue Richtlinie des GBA zum Qualitätsmanagement

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine neue Richtlinie zum Qualitätsmanagement herausgegeben. Erstmals wurde die Richtlinne für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen einheitlich formuliert.

Was ist neu?
  • Die Richtlinie gilt für alle Leistungserbringer (Medizin und Zahnmedizin).
  • Die Ziele des QM werden erläutert (Kontinuierlicher Verbesserugnsprozess).
  • Die Verantwortung der Praxisinhaber für die Umsetzung wird betont.
  • Die bereits in der vorhergenden Richtline genannten Instrumente des QM-Systems (u.a.: Patienteninformation und -aufklärung, Risikomanagement, Teambesprechungen, Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen u.a.m.) werden ausführlich erläutert.
  • Die Frist zur Einführung nach Niederlassung wurde auf 3 Jahre festgelegt.
  • Es werden einige zusätzliche Instrumente (Anwendungsbereiche) genannt und erläutert:
    • Notfallmanagement
    • Hygienemanagement
    • Arzneimitteltherapiesicherheit
    • Schmerzmanagement
    • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
Was ist geblieben?

Die Gesetzesgrundlagen des § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V gelten unverändert, der Prozesscharakter des QM (PDCA-Zyklus) wird betont.

Die Grundelemente

  • Patientenorientierung,
  • Patientensicherheit,
  • Mitarbeiterorientierung, -sicherheit,
  • Prozessorientierung,
  • Kommunikation und Kooperation,
  • Informationssicherheit und Datenschutz,
  • Verantwortung und Führung

sind die selben, auf Erläuterungen wird verzichtet.

Unser Fazit:

Die aktuellen Richtlinien sind deutlich besser und verständlicher formuliert als die Vorgängerversionen. Instrumente und Anwendungshinweise orientieren sich deutlich stärker an der täglichen Praxis. Dass die Richtlinien sich dabei auch ausführlich mit „Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen“ befassen, mindert den positiven Gesamteindruck nicht. Die Richtlinien sind daher ein erfreulicher Gewinn für die Anwender eines QM-Systems in der medizinischen Versorgung.

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